Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, sind nach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG die Buchwerte fortzuführen,sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist Werden Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen eines Unternehmers/Mitunternehmers übertragen, erfolgt die Übertragung zum Buchwert, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Nach § 6 Abs. 5 EStG ist bei der Übertragung zwischen den folgenden Varianten zu unterscheiden Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen übertragen, sind zwingend die Buchwerte fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG; § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG ist entsprechend anzuwenden Übertragung von einem BV in ein anderes BV desselben Stpfl. Übertragung. aus einem BV des Stpfl. in dessen Sonderbetriebsvermögen und umgekehrt sowie zwischen verschiedenen Sonderbetriebsvermögen desselben Stpfl. bei verschiedenen Mitunternehmerschaften. Übertragung. aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft oder umgekehrt Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen unterschiedlichen Betriebsvermögen Unterhält ein Unternehmer mehrere Betriebe oder ist an mehreren Unternehmen beteiligt, kann sich die Situation ergeben, dass ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen des einen Betriebs in das eines anderen überführt werden muss
Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG ist ein einzelnes Wirtschaftsgut, wenn es von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt wird, mit dem Wert anzusetzen, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG regelt ausschließlich die Übertragung zwischen dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben oder einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der Übertragende beteiligt ist oder umgekehrt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist
(4) Das Sonderbetriebsvermögen wird taggleich mit der Übertragung des Gesellschaftsanteils auf einen Dritten in das Privatvermögen des Übertragenden überführt: Nunmehr liegen die Voraussetzungen von § 6 Abs. 3 EStG nach Maßgabe von BFH (2.8.12, IV R 41/11) nicht vor (a.A. Fischer in Reiß, EStG, § 16 Rz. 142a) Insbesondere milliardenschwere Betriebsvermögen können nach den neuen Regelungen praktisch kaum mehr ohne steuerliche Belastung übertragen werden - unabhängig davon, ob die Übertragung z.B. von Anteilen im Familienverbund erfolgt Überführung von einem Sonderbetriebsvermögen in ein Sonderbetriebsvermögen bei einer anderen Mitunternehmerschaft A ist sowohl Kommanditist der X-KG als auch der Y-KG. Er hat der X-KG ein Grundstück mit einem Buchwert von 500.000 EUR (Teilwert 1 Mio Für die Übertragung eines Wirtschaftsguts nach § 6 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 EStG aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Betriebsvermögen des Mitunternehmers und umgekehrt ist die Buchwertfortführung nicht auf den ideellen Anteil des Mitunternehmers am Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens begrenzt; § 6 Absatz 5 Satz 5 EStG ist zu beachten (siehe auch Rdnr. 31) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jetzt den Entwurf eines Scheibens zur Überführung und Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens nach § 6 Abs. 5 EStG zur Anhörung an die Verbände der Steuerberater verfasst
Soweit das FA sich darauf berief, dass der Übertragung der Rücklage aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen der Eltern in deren Sonderbetriebsvermögen bei der KG die Verwaltungsvorschrift des R 6b.2 Abs. 8 Satz 3 EStR entgegensteht, folgt das FG dieser Rechtsauffassung nicht
Eine isolierte Übertragung der Rücklage in ein anderes (Sonder-)Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen ohne (gleichzeitigen) Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts lässt § 6b EStG nicht zu Dementsprechend sind die juristischen Grundlagen in §§ 4 Abs. 1, 5, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sowie die Überführung und Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen in § 6 Abs. 5 EStG geregelt. Ergänzende Erläuterungen aus Verwaltungssicht finden sich mitunter in R 4.2 Abs. 2 EStR 2012 und H 4.2 und H 4.7 sowie H 5.1 EStH 2015 Sie regelt auch die Überführung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen. Auch dieser Fall führt zu keiner Aufdeckung der im Wirtschaftsgut verhafteten stillen Reserven. 4 Kein Wahlrecht zur Gewinnrealisierung. Sind die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 5 EStG erfüllt, hat die.
Es handelt sich dann lediglich um eine Übertragung von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen. Wurde das Wirtschaftsgut vor der Zuführung zum Betriebsvermögen aus einem. eine andere Person regelt; § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG beinhaltet keinen Eigentumswechsel. III. Überführung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG Die in Tz II. vorgestellten Ausführungen gelten bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen einem Betriebsvermögen und einem Sonderbetriebsvermögen oder zwische Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist bei der Überführung gemäß § 6 Abs. 5 EStG der Buchwert anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Die zu Buchwerten zulässigen Übertragungen sind: Aber: Eine Übertragung zu Buchwerten nach § 6 Abs. 5 EStG ist nach. Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist bei der Überführung der Buchwert anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist 1. Definition § 6 Abs. 5 EStG ermöglicht unter Durchbrechung des Subjektsteuerprinzips eine ertragsteuerneutrale Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens. zwischen einem Gesellschafter und seiner Mitunternehmerschaft sowie. zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Gesellschafter derselben Mitunternehmerschaft
Wird ein einzelnes WG von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. überführt, ist bei der Überführung der Wert anzusetzen, der sich aus den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt (Übertragung mit Buchwert), sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (§ 6 Abs. 5 Satz 1 EStG; → Wirtschaftsgüter, Überführung in ein anderes. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist bei der Überführung der Wert anzusetzen, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Eine Buchwertfortführung ist in folgenden Fällen möglich: Überführung eines. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens. Eine Übertragung im Unterschied zur Überführung liegt immer dann vor, wenn das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftsgut auf einen anderen Rechtsträger übergeht. Rechtsträger in diesem Sinne können natürliche und juristische Personen (insbesondere GmbHs) sein, aber auch wiederum eine Personengesellschaft mit ihrem. Die Finanzverwaltung weist deshalb an, dass in einschlägigen Fällen, d.h. bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils, wobei wesentliche Betriebsgrundlagen entnommen oder zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen überführt oder übertragen werden, der Anteil am Gesamthandsvermögen nicht nach § 6 Abs. 3 EStG zum Buchwert übertragen werden kann. Die in dem Mitunternehmeranteil. In der Folge ist eine buchwertneutrale Übertragung eines gesamten Mitunternehmeranteils somit auch dann möglich, wenn funktional wesentliches Betriebsvermögen zwar zurückbehalten wird, es aber zuvor oder zeitgleich mit der Übertragung der Sachgesamtheit zu einer buchwertneutralen Übertragung i. S. von § 6 Abs. 5 EStG in ein anderes Betriebsvermögen des bisherigen Betriebsinhabers oder.
Eine isolierte Übertragung der Rücklage in ein anderes Betriebsvermögen ohne gleichzeitigen Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Ersatzwirtschaftsguts ist nicht zulässig. Sachverhalt . Die Eltern des Klägers unterhielten einen (landwirtschaftlichen) Betrieb und waren daneben als Kommanditisten an einer KG beteiligt. Im Wirtschaftsjahr 2005/06 erzielten sie in ihrem. (5) 1 Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist bei der Überführung der Wert anzusetzen, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; § 4 Absatz 1 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden 32 Es besteht nach § 34a Abs. 5 Satz 2 EStG die Möglichkeit, bei Übertragungen und Überführungen von einzelnen Wirtschaftsgütern zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 5 EStG statt einer Nachversteuerung beim Ursprungsbetrieb den (anteiligen) nachversteuerungspflichtigen Betrag auf das übernehmende Unternehmen zu übertragen Nach diesen Grundsätzen kommt im vorliegenden Sachverhalt eine Behandlung der Aktien als gewillkürtes Betriebsvermögen sowohl bei dem BgA Stadtwerke als auch bei dem BgA Bäderbetrieb in Betracht. Damit ist auch eine Übertragung aus dem einen BgA in den anderen grundsätzlich zulässig. Die Wirtschaftsgüter sind dabei aber nicht mit Buchwerten, sondern mit Teilwerten anzusetzen. Die.
von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen, aus einem eigenen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in dessen Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt sowie; zwischen verschiedenen Sonderbetriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen bei verschiedenen Mitunternehmerschafte 24 Werden im Rahmen einer Realteilung einzelne Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen des Realteilers übertragen, ist für den jeweiligen Übertragungsvorgang nach § 16 Absatz 3 Satz 3 EStG rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen, soweit übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude (ausgenommen Umlaufvermögen) oder andere übertragene wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb. Erfüllt die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. bzw. § 6 Abs. 3 EStG, wenn zeitgleich Sonderbetriebsvermögen erfolgsneutral in ein anderes Betriebsvermögen überführt worden ist? Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (IV R 52/08) 3.1.1.2 Die Übertragung aus dem Gesamthandsvermögen der Personen- gesellschaft in ein anderes Betriebsvermögen des Mitunternehmers 3.1.1.2.1 Die entgeltliche Veräußerung eines Wirtschaftsguts 3.1.1.2.2 Die Übertragung gegen Minderung der Gesellschaftsrechte 3.1.1.2.3 Die unentgeltliche Übertragung 3.1.1.3 Die Übertragung aus dem Gesamthandsvermögen ins Privatvermögen 3.1.1.3.1. Immobilien im Betriebsvermögen Bei einem Grundstück handelt es sich um ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, es kann grundsätzlich keine Abschreibung geltend gemacht werden. Bei Gebäuden im Betriebsvermögen, für die der Bauantrag nach dem 31.März 1985 gestellt worden ist, wird nach § 7Abs.4EStG ein
1Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen [5] in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist bei der Überführung der Wert anzusetzen, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven [6] sichergestellt ist. 2Satz 1 gilt auch für die Überführung aus einem eigenen. Wird die Übertragung eines WG von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen des Stpfl. vorgenommen, ist die spätere Besteuerung der stillen Reserven [296] gewährleistet. [297] Die Besteuerung ist deshalb sichergestellt, da kein Steuerentstrickungstatbestand greift, d. h. weder eine Entnahme aus der betrieblichen Sphäre des Stpfl. noch eine Überführung eines WG ins Ausland.
Wird im Zeitpunkt der Übertragung des Anteils am Gesamthandsvermögen funktional nicht wesentliches Sonderbetriebsvermögen entnommen oder nach § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen überführt oder übertragen, ist § 6 Abs. 3 S. 1 EStG im Hinblick auf die Übertragung des Mitunternehmeranteils uneingeschränkt anwendbar. Der Buchwertfortführung steht es auch nicht. 1.2 Übertragung eines Grundstücks des Betriebsvermögens. Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes Grundstück unentgeltlich auf Angehörige übertragen, führt dies zu einer steuerpflichtigen Entnahme, die regelmäßig mit dem Teilwert zu bemessen ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG) Praxis-Tipp. Gestaltungshinweise. Werden die im Gesetz genannten Grenzen nicht zu weit überschritten, kann der Steuerpflichtige sein Betriebsvermögen bzw. seinen Gewinn durch gezielte Gestaltungen unter diese Grenzen drücken.Dazu könnte er z. B. vorhandene Barmittel entnehmen und durch Darlehen, möglicherweise vonseiten eines Angehörigen, ersetzen Zudem ist bei einer gewollten Übertragung des Betriebsvermögens die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG alles andere als gesichert. In dem Sachverhalt, der dem Urteil des Jahres 2015 zugrunde lag, hatte ein Vater seinem Sohn einen Kommanditanteil unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen. Allerdings vereinbarten die Vertragsparteien, dass der Vater als Nießbrauchberechtigter.
Bei einem Arbeitszimmer droht bereits Steuer, weil es hier an einer ausschließlichen Wohnnutzung fehlen und das für betriebliche Zwecke benutzte Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen gehören kann. Ist die oben erwähnte 10-Jahres-Frist bei einer Übertragung im Rahmen der Trennung / Scheidung noch nicht verstrichen, kommt es darauf an, welcher Ehegatte die Immobilie noch genutzt hat Insbesondere nach Auffassung der Finanzverwaltung können einzelne Wirtschaftsgüter nicht zwischen den Betriebsvermögen einer Personengesellschaft und einer anderen Personengesellschaft übertragen werden, ohne dass die stillen Reserven in dem Wirtschaftsgut aufgedeckt und versteuert werden. Das soll selbst dann gelten, wenn die Beteiligungsverhältnisse an beiden Gesellschaften identisch. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils kann anhand verschiedener Merkmale differenziert werden. Die Übertragung kann entgeltlich oder unentgeltlich, den ge- samten Anteil umfassend oder aber nur anteilig, mit bzw. ohne Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen sowie unterquotal, quotal oder überquotal, durchgeführt werden. Die steuerlichen Konsequenzen für den Übernehmer sind.
Zum begünstigten Vermögen zählen das inländische Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft. Die Steuervergünstigungen sind nur zu gewähren, wenn das von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Rechtsträger begünstigt ist. Der. Übertragung eines Einzelunternehmens bzw. eines Anteils an einer Personengesell-schaft und nimmt zu aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofs Stellung. Anteils an einer Personen- gesellschaft 3. Aufnahme eines Gesellschaf- ters in ein bestehendes Einzel- unternehmen oder Über- In der Ausgabe 3/2012 dieser Zeit tragung eines Teilanteils an einer Personengesellschaft III. Sperrfristregelungen. Die Begrifflichkeit des geduldeten Betriebsvermögens erlaubt es hier, dass Gebäude, die von dem Landwirt auf zuvor eigengenutzten Landwirtschaftsflächen oder der Hofstelle errichtet werden, dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen als begünstigte Reinvestition auch dann zugeordnet werden können, wenn diese Immobilien zu Wohn- oder Gewerbezwecken vermietet werden. Die.
Auch nicht die Übertragung von Betriebsvermögen oder GmbH-Anteilen durch Erbschaft oder Schenkung. In beiden Fällen müssen Sie als Begünstigter Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer abführen. Wie Sie die Höhe Ihrer individuellen Steuerlast berechnen und welche Freibeträge und Vergünstigungen es gibt, erfahren Sie hier Im Folgejahr übertrugen sie die Rücklage auf die Herstellungskosten eines im Jahr 2007 im Betriebsvermögen der KG fertiggestellten Gebäudes. Das Finanzamt vertrat dagegen die Ansicht, dass die in 2006 vorgenommene Übertragung der Rücklage steuerlich nicht anzuerkennen sei, da nach Ansicht der Verwaltung eine gebildete Rücklage auf einen anderen Betrieb erst in dem Wirtschaftsjahr.
angesetzt werden, wenn sie aus einem (Sonder-)Betriebsvermögen in ein anderes Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem zu überführenden Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufver-mögens handelt. Das zu überführende. Überentnahme bei Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen Streitig ist, ob die Überführung eines Wirtschaftsguts in einen anderen betrieblichen Bereich eine Überentnahme im Sinne von § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) auslösen kann
Die sog. Realteilung ermöglicht eine steuerneutrale Umstrukturierung von Personengesellschaften, indem das Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter (sog. Realteiler) aufgeteilt wird, vorausgesetzt, dass mindestens ein Gesellschafter das ihm zugewiesene Vermögen in ein anderes Betriebsvermögen überführt. Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung (BFH vom 29.04.2004 - IV B 124/02. Werden im Zuge der Realteilung einer Mitunternehmerschaft Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns der Mitunternehmerschaft die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, sofern die.
Ziel einer Steueroptimierung könnte hier die Überführung der Beteiligung ins Betriebsvermögen sein, um das Vermögen später in ein anderes Wirtschaftsgut zu transformieren (§ 6b EStG). Eine zweite Variante stellt die Einbringung der Beteiligung in eine andere Unternehmung, zum Beispiel in eine andere GmbH, dar Werden Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft unentgeltlich in das Betriebsvermögen einer anderen Personengesellschaft übertragen, an der die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft ebenfalls beteiligt sind, so geht dieser Übertragung eine Entnahme i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1997) voraus. Denn den. Wird das eingebrachte Betriebsvermögen bei der Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert angesetzt, so gelten die eingebrachten Wirtschaftsgüter nach § 23 (4) UmwStG als im Zeitpunkt der Einbringung von der Kapitalgesellschaft angeschafft, sofern die Übertragung des Betriebsvermögens auf einer Einzelrechtsnachfolge basiert und damit außerhalb des UmwG stattfindet
Betriebsvermögen oder landwirtschaftliches Vermögen vererben oder verschenken - Vorsicht vor der Einkommensteuerfalle! Wenn man mit dem Gedanken spielt, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen, dann beschäftigt man sich ab einer gewissen Vermögenshöhe zwangsläufig auch mit steuerrechtlichen Vorgaben Mit Schreiben vom 20.11.2019 hat das BMF die Verwaltungsanweisungen zu § 6 Abs. 3 EStG neu gefasst und dabei die bis dato ergangene BFH-Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen umgesetzt. Im Folgenden werden die wesentlichen Neuerungen ausgewählt und in ihren Praxiswirkungen dargestellt Zum Beispiel dann, wenn die Übertragung dazu dient, den Ehepartner in einem Scheidungsverfahren abzufinden oder als Abfindung weichender Erben. Und: Auch durch einen privaten Flächentausch kann ein Spekulationsgewinn entstehen! Kauft ein Landwirt zum Beispiel eine Fläche für insgesamt 150.000 Euro und tauscht diese wenige Jahre später gegen ein anderes Grundstück mit einem Verkehrswert. Ob vor der Übertragung wesentliches Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen dem Betrieb entnommen oder in ein anderes Betriebsvermögen überführt wurde, ist für die Gewährung der Steuerbegünstigung unbeachtlich, solange es sich bei dem übertragenen Anteil um einen Mitunternehmeranteil handelt. 3. Für den rückwirkenden Wegfall der Steuerbegünstigung nach § 13a Abs. 5 Nr. 1.